Diese Woche hat einige interessante Entwicklungen gebracht. Zum einen hat last.fm entsprechende Verträge ausgehandelt, die es den Nutzern ermöglichen gezielt Songs in voller Länge zu hören. Bisher konnte man nur einen Künstler angeben es war aber dem Zufall überlassen welchen Song man nun genau zu hören bekam. Außerdem bietet die Firma 23andMe jetzt auch eine Genanalyse in Deutschland an. Gefährliche Konsequenzen hin oder her, spannend ist das Thema allemal.
Moderatoren: Matthias Niess und Timon Royer
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Themen:
So macht Musik hören Spaß. last.fm bietet ab sofort die Möglichkeit gezielt Songs in voller Länge anzuhören. Bisher konnten man keinen Einfluss darauf nehmen welche Songs bei last.fm in welcher Reihenfolge abgespielt wurden. Hatte man also einen Ohrwurm, den man unbedingt mal wieder hören wollte, war dies so nicht möglich. Jetzt gibt es die Möglichkeit gezielt nach einem Song zu suchen und ihn in voller Länge zu hören. Playlisten kann man sich damit zwar noch nicht zusammenstellen, aber vermutlich wird diese Möglichkeit in einem Abo-Dienst offenstehen. Momentan lassen sich die Songs dreimal in voller Länge anhören und danach wird man auf einen noch in Entstehung befindlichen Abo-Dienst verwiesen. Trotz allem macht dies schon wesentlich mehr Spaß, als die begrenzte Kontrolle die man zuvor über die Songs hatte.
Weitere Infos:
heise news /
last.fm Blog
Langsam bewegt sich etwas im Musikgeschäft. Vom althergebrachten und viel kritisierten digitalen Rechtemanagement (DRM) zurück zum kundenfreundlichen MP3-Format. Amazon hat inzwischen Abkommen mit EMI, Universal Music, der Warner Music Group und Sony BMG für den Vertrieb von ungeschützten MP3s. Damit hat Amazon einen Musikkatalog von über 3,3 Millionen Titeln. Damit auch international Amazon-Kunden in den Genuss der Vorteile von MP3-Dateien kommen, will Amazon sein Musikangebot jetzt auch international im Laufe des Jahres 2008 anbieten. Die Preise für ein Musikstück liegen zwischen 89 und 99 US-Cent (umgerechnet 68 Euro-Cent), ein Album kostet zwischen 5,99 und 9,99 US-Dollar (6,80 Euro).
Weitere Infos: heise news / Amazon Pressemeldung
Was in Filmen und Serien im Zeitraffer bereits Selbstverständlichkeit ist, ist für den Durchschnittsbürger bisher unerreichbar gewesen. Die Rede ist von einer Genanalyse. Unternehmen die die eigenen Genen aufschlüsseln gibt es schon länger, allerdings waren diese Dienstleistungen preislich und inhaltlich bisher nicht für eine breite Öffentlichkeit konzipiert. 23andMe will dies ändern und startet das eigene Angebot jetzt auch in Deutschland. Für rund 1000 US-Dollar hat man die Möglichkeit eine Speichelprobe analyisieren zu lassen und nach einer mehrwöchigen Bearbeitungszeit die Ergebnisse über einen eigenen Account auf der Website des Unternehmens in Augenschein zu nehmen.
Besonders interessant ist hierbei die Möglichkeit die eigene Abstammung und Verwandtschaft zu prüfen. 23andMe bietet hierfür die Möglichkeit über eine grafisch ansprechende Oberfläche die eigenen Daten mit denen anderer Bekannte und Freunde zu vergleichen, sofern diese dem Austausch ihrer eigenen Daten zugestimmt haben.
Für manchen mag dies eine Schreckensvision sein. Der gläserne Mensch ist damit immer mehr gelebte Realität. Allerdings birgt die Möglichkeit natürlich auch Chancen. Erbkrankheiten sind dadurch vielleicht auch schneller erkennbar und präventive Maßnahme können dadurch eventuell schneller ergriffen werden. Außerdem erfährt man ein ganzes Stück mehr über sich selbst. Wie es mit jeder Entwicklung ist, es liegt immer in der eigenen Hand was daraus gemacht wird.
Weitere Infos: golem.de / 23andMe Pressemeldung / 23andMe Core Values / 23andMe Videos
Das privates nicht immer privat bleibt zeigt diese Meldung. Hackern ist es gelungen eine 17GB große Torrent-Datei mit rund einer halben Million privater Fotos von MySpace-Nutzern zu veröffentlichen. Das ist natürlich nicht der Untergang des Social-Web allerdings sollt es einem zum Nachdenken anregen. Gerade bei Websites bei denen es zuerst darum geht Informationen zu teilen und dann erst zu schützen sollte man genauer überlegen was man tut. Zur Veranschaulichung, ein Online-Shop hat kein ernsthaftes Interesse die Möglichkeit zu bieten private Daten mit Freunden zu teilen. Aber ein Social-Web Projekt wie MySpace lebt davon, dass die Nutzer so viele Informationen wie möglich über sich veröffentlichen. Dies ist natürlich kein Testament für die Vertrauenswürdigkeit irgendeiner Website, macht einen aber darauf aufmerksam, dass ein verantwortungsvoller Umgang mit privaten Fotos angebracht ist. Denn was einmal im Web irgendwo öffentlich wird hat nahezu keine Chance mehr völlig zu verschwinden. Wer also mit seinen Freunden private Fotos austauscht sollte dafür vielleicht sichere Wege wählen, als sämtliche Inhalte auf einer Social-Networking zu veröffentlichen.
Selbstverständlich ist auch MySpace an der Privatsphäre seiner Nutzer interessiert. Allerdings lässt sich diese nicht immer gewähren.
Weitere Infos: heise news / wired - “Pillaged MySpace Photos Show Up in Massive BitTorrent Download” / wired - MySpace Bug Leaks ‘Private’ Teen Photos to Voyeurs / Z! - Episode 58: Kinderkatalog online? / StudiVZ mit neuen Geschäftsbedingungen / Facebook und die Suchmaschinen / SchülerVZ-Profile - Die ganze Welt liest mit
Wer an Schlafstörungen leidet hat jetzt eine neue Begründung woran an es liegen könnte. Laut einer Studie kann eine intensive Nutzung von Handys zu Schlafstörungen führen.
Das Ergebnis der Studie: Die Schlafqualität der verschiedenen Schlafphasen war herabgesetzt. Es dauerte länger, bis die Versuchspersonen das Tiefschlafstadium erreicht hatten, berichten Arnetz und seine Kollegen. Die Zeit des Tiefschlafs selbst sei verkürzt gewesen - um wie viel, verraten sie nicht. Viele der Probanden hätten zusätzlich über Kopfschmerzen geklagt. Die Wissenschaftler führen die Störung des Schlafs auf eine Aktivierung des Stress-Systems im Gehirn zurück.
Die Studie selbst ist allerdings relativ klein angelegt gewesen. Von daher sollte man diese Meldung jetzt nicht pauschalisieren und behaupten Handys würden grundsätzlich zu Schlafstörungen führen. Man sollte aber beachten, dass hier tatsächlich Auswirkungen bestehen können. Außerdem ist es auch sehr von der betroffenen Person abhängig, nicht jeder ist gleich empfindlich für solche Umwelteinflüsse.
Weitere Infos: Spiegel Online
Nachdem TrueCrypt.org die eigene Mac-Portierung wohl erst im Februar veröffentlich kann, hat sich OSXCrypt der Portierung unabhängig davon angenommen. Inzwischen gibt es bereits eine “beta-quality” Version von OSXCrypt. Der Vorteil von OSXCrypt ist, dass es die Option unterstützt weitere Verschlüsselungsalgorithmen zu integrieren.
Weitere Infos: OSXCrypt Download / OSXCrypt Details / TrueCrypt.org
Endlich kann man auch KDE-Programme unter Windows und Mac OS X nutzen. Möglich ist dies unter anderem deshalb weil Trolltech die Qt 4 Lizenz auch für Windows unter die GPL gestellt hat. Zusammen mit den Neuentwicklungen in KDE 4 ist es dadurch jetzt möglich KDE-Anwendungen auch unter OS X und Windows laufen zu lassen.
Weitere Infos: arstechnica / KDE 4 Windows Download / KDE 4 Mac OS X Download
Wirklich offensichtlich ist es nicht. Mit Diensten wie der Google Bildersuche hat man manchmal schon den Eindruck Inhalte seien freier als sie es sind. Als unbedarfter Nutzer muss man ja auch irgendwie annehmen, dass im Internet vieles kostenlos ist und man damit machen kann was man gerade möchte. Aber gerade das verwenden fremder Bilder kann durchaus schnell teuer werden.
Immer mehr Menschen benutzen Weblogs, Foren, Online-Communities, Foto-Sharing-Sites und so weiter. Aber so praktisch das neue „Mitmach-Web“ auch ist, so gibt es rechtlich einige Dinge zu beachten, die oft nicht gekannt, vergessen oder ignoriert werden. Nutzer riskieren Abmahnungen, die ins Geld gehen können, und im schlimmsten Fall Anzeigen und Verurteilungen.
iRights.info-Redakteur und Urheberrechtsanwalt Till Kreutzer beschreibt in der Broschüre unter dem Titel „Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt: Urheber- und Persönlichkeitsrechte im Internet“ kurz und knapp, was man alles beachten sollte. Welche Fotos und Filme darf man auf Flickr und Youtube hochladen? Darf man Tauschbörsen benutzen? Sind Eltern für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder verantwortlich? Das sind einige der Fragen, die von der Broschüre in Kürze erläutert werden.
Weitere Infos: golem.de / irights Pressemeldung und PDF-Broschüre / klicksafe.de - Sicherheit im Internet durch Medienkompetenz
Wenn der Drucker streikt muss es nicht immer an einer leeren Tintenpatrone liegen. Einige Hersteller haben gut gemeinte Sicherheitsmechanismen eingebaut, die verhindern sollen, dass der Drucker beschädigt wird. Zum Beispiel haben viele Drucker einen Tintenauffangbehälter, der überschüssige Tinte, die bei einer Druckkopfreinigung entsteht, auffängt. Dieser Auffangbehälter ist aber mit der Zeit voll und kann damit auch mal überlaufen und das Gerät unbrauchbar machen. Um dies zu verhindern stellt der Drucker dann irgendwann seinen Betrieb ein und fordert eine Gerätewartung.
Dies ist allerdings von Hersteller zu Hersteller verschieden und zusätzlich auch abhängig vom eingesetzten Modell. Spiegel Online hat dazu einige Hersteller befragt welche Sicherheitsmechanismen in ihren Geräten eingebaut sind.
Einen zusätzlichen Tipp zum Druckereinsatz gibt es vom c’t-Magazin.
Standby-Strom ist billiger als Tinte. So fasst Drucker-Experte Tim Gerber von Computermagazin c’t seinen Tipp für Besitzer von Tintenstrahl-Druckern zusammen. Ein Jahr Standby koste etwa 5 Euro – deutlich weniger als eine Tintenpatrone. Schaltet man den Drucker häufig komplett aus und wieder ein (zum Beispiel bei jedem Rechnerstart), laufen bei vielen Drucker-Modellen entsprechend häufiger Reinigungsprogramme durch, die Tinte verbrauchen.
Positiv in diesem Zusammenhang zu erwähnen ist ein Drucker von Hewlett-Packard. Der HP Photosmart D7260 pumpt beim Durchspülen des Druckkopfes Farbe zurück. Da Tinte bei häufigem Drucken durchaus nicht billig ist und eine Reinigung des Druckkopfs nötig ist, ist dies eine sehr willkommene Funktion.
Weitere Infos: Spiegel Online - “Druckerhersteller gängelt Nutzer mit Seitenlimit” / golem.de - “Farbe sparen: HP-Drucker mit Tinten-Rückkanal”
Länge: 35:04
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Herzlichen Glückwunsch zum (theoretischen) 2 jährigen Jubiläum.
Jede Woche eine Folge; 52 Folgen im Jahr, 104 Folgen in 2 Jahren...
Hi Lars,
herzlichen Dank! Ich glaube am 20. Januar hatten wir das zeitliche 2-Jahres-Jubiläum. Dabei haben wir gar keine Zeit zum feiern. Schlimm ist das. ;-)
Also die maximal zulässige Sendeleistung bei B und G WLANs liegt bei 100mW EIRP.
Genau deswegen wollte ich keine definitive Aussage machen, weil ich wusste, dass ich es nicht wusste. ;-) Danke für den Nachtrag!
Achso, ja und die betonung liegt auf EIRP - bezieht sich also auf den idealen Kugelstrahler. Die maximal zulässige Sendeleistung kommt also auf die Antenne und den antennenkabel an.
Vielen Dank für die Hintergrundinfos!
Timon
Schon Klasse was ihr zwei da jede Woch auf die Beine stellt. Höre euren Podcast jetzt seit ca 4 Wochen und bin begeistert. Macht weiter so. Werde mir jetzt so nach und nach auch die “Alten” Folgen eurer Sendung anhören.
Viele Erfolg
Dann begrüßen wir dich als neuen Hörer recht herzlich! Vielen Dank für dein Feedback,
Timon
Soderle.. genauso wie Timon hab ich mir nun auch endlich ordentliches Audio-Equipment bestellt, Grossmembran-Mikro plus Roehren-preamp). Auf das ihr nicht mehr unter meinem Yoghurtbecher-Sound leiden muesst. g
In Deutschland ist die effektive isotrope Strahlungsleistung von WLAN-Anlagen auf 100 mW (= 20 dBm) EIRP (bei 2,4 GHz) bzw. 1000 mW (= 30 dBm) EIRP (bei 5,7 GHz mit TPC und DFS) begrenzt.
Danke fuer die Ergaenzung... Im Eifer des Gefechts fehlen einem solche Detailinformationen immer ;)