Was lange währt wird endlich gut. Der defekte Preamp wurde anstandslos umgetauscht, so dass man jetzt nicht nur Timon, sondern auch mich in vernünftiger Tonqualität hören kann. Die Einstellungen sind noch nicht ganz optimal, daher sind Diskussionen zur Klangqualität ausdrücklich erwünscht.
Das große Thema dieser Sendung ist das Urteil aus Karlsruhe. Aber auch von der CeBIT gibt es natürlich schon ein paar Neuigkeiten. Außerdem sprechen wir über die Lokalisierung von Facebook und das heranahende Release von Ubuntu 8.04. Viel Spaß beim Hören!
Moderatoren: Matthias Niess und Timon Royer
Themen:
Was lange währt wird endlich gut. Der defekte Preamp wurde anstandslos umgetauscht, so dass man jetzt nicht nur Timon, sondern auch mich in vernünftiger Tonqualität hören kann. Die Einstellungen sind noch nicht ganz optimal, daher sind Diskussionen zur Klangqualität ausdrücklich erwünscht.
Das große Thema dieser Sendung ist das Urteil aus Karlsruhe. Aber auch von der CeBIT gibt es natürlich schon ein paar Neuigkeiten. Außerdem sprechen wir über die Lokalisierung von Facebook und das heranahende Release von Ubuntu 8.04. Viel Spaß beim Hören!
Moderatoren: Matthias Niess und Timon Royer
Die Sendung zum herunterladen: Der Download folgt in Kürze!
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Keine freie Fahrt für Schäuble
Nachdem lange Zeit sowohl Bürger als auch Strafverfolgungsbehörden keine Rechtssicherheit hatten, was die Sicherheit der Daten der Bürger angeht (und die Umgehung derselben), gibt es nun endlich Klarheit. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Rechtslage in die technische Realität geholt. Das Fazit vorweg: Karlsruhe beschliesst ein neues “Grundrecht auf Gewährleistung von Vertraulichkeit und Integrität von Informationssystemen”. Onlinedurchsuchungen werden zwar erlaubt, aber als Instrument auf angemessen Weise eingeschränkt. Die Befürchtungen waren groß, dass die Onlinedurchsuchung als repressives Mittel gegen politisch Aktive eingesetzt werden könnten. Erlaubt ist sie jedoch nur bei einer existentiellen Bedrohung, konkret: Wenn Leib, Leben oder Freiheit von Menschen oder der Bestand des Staates in konkreter Gefahr sind. Es müssen also Beweise vorliegen, die weitere Ermittlungen rechtfertigen. Damit ist das bestehende Gesetz in Nordrhein-Westphalen nicht mit dem Grundgesetzt vereinbar.
Was das für den Alltag bedeutet bleibt abzuwarten. Denn auch zuvor entbehrten so manche Telefonüberwachungen oder gar Ermittlungen wegen Mitgliedschaft in einer Terroristischen Vereinigung (§129a) jeglicher Rechtsgrundlage, wurden aber trotzdem durchgeführt.
Weitere Informationen: Neues “Computer-Grundrecht” schützt auch Laptops und Daten im Arbeitsspeicher (heise.de)
Schäubles Spähpläne - ausgehebelt und zurechtgestutzt (Spiegel Online)
Facebook auf deutsch
StudiVZ in blau? Oder war es umgekehrt, ist StudiVZ Facebook in rosa? Das Vorbild der umstrittenen Plattform ist nun in einer lokalisierten Fassung verfügbar, um seinem deutschen Abbild Konkurrenz zu machen. In knapp zwei Wochen übersetzen 2000 Nutzer die Seite ins Deutsche. Wo sind nun die Unterschiede? Zunächst ist Facebook ebenfalls eine Seite in der Nutzer ihre privaten Daten einer kommerziell ausgerichteten Firma anvertrauen, ohne zu wissen, was diese damit anstellen könnte. Facebook hat sich seitem es von StudiVZ kopiert wurde jedoch deutlich weiter entwickelt und hatte schon mit der englischen Fassung gut eine Million aktive Nutzer im deutschsprachigen Raum. Weltweit sollen es 66 Millionen aktive Nutzer sein. Mittels einer API bietet Facebook - wie es sich für’s Web2.0 gehöhrt - Programmieren die Möglichkeit, den Nutzern eigene Anwendungen zur Verfügung zu stellen. So können die Facebook-Nutzer gegeneinander Backgammon spielen oder gemeinsam ein Whiteboard nutzen.
Neues von Wikileaks
Die Whistleblower Seite Wikileaks ist wieder unter der Domain wikileaks.org erreichbar. Die schweizer Bank Julius Baer hatte wegen der Veröffentlichung vertraulicher Informationen per einstweiliger Verfügung die Löschung der Domain veranlasst. Letztere wurde nun als unzulässig erklärt, unter anderem wegen Einschränkung der Redefreiheit, aber auch wegen ihrer Unwirksamkeit (Wikileaks wird international gespiegelt und ist unter diversen Domains erreichbar). Wikileaks hat es sich zur Aufgabe gemacht Menschen die Möglichkeit zu geben, den Rest der Welt anonym über Misstände zu informieren. Es findet sich dort zum Beispiel ein lesenswertes vertrauliches Gutachten über die Beschäftigung von ehemaligen Stasi-Mitarbeitern in der Birthler-Behörde.
UMTS-Nachfolger
Auf der CeBIT werden Ericsson und T-Mobile einen Nachfolger von UMTS vorstellen. Die LTE (Long Term Evolution) getaufte Technik ist abwärts-kompatibel, so dass bestehende Anlagen zum Teil weitergenutzt werden können. Innerhalb einer Funkzelle sollen Übertragungsraten von 170 MBit/s Down- und 50 MBit/s Upstream möglich sein. Es wird sicher noch einige Jahre dauern, bis diese Technik kommt, da ja noch nicht einmal UMTS wirklich Verbreitung gefunden hat. Neue, attraktivere Geräte werden die Entwicklung jedoch sicher beschleunigen.
Unterdessen macht T-Mobile von sich Reden, weil sie mehrere Nokia Handys aus dem Programmen genommen haben. Begründet wird dies damit, dass Nokia mit seiner neuen Multimedia-Plattform Ovi in direkte Konkurrenz zu T-Mobile tritt, da das Unternehmen ähnliche Angebote plant.
Firewall für USB-Ports
Was zunächst einmal schräg klingt ist in Wirklichkeit ganz einfach. MyUSBOnly schützt davor, dass fremde USB-Geräte angesteckt werden. Man kann über eine Whitelist den Zugriff auf Marken oder einzelne Geräte beschränken, um zu verhindern, dass über die USB-Ports Daten gestohlen werden. Eine interessante Idee, die sich aber von findigen Hackern sicher relativ leicht aushebeln lässt. Zur Not bootet man den Rechner von CD (oder USB).
Ubuntu für unterwegs
Um uns die Wartezeit auf das im April erscheinende Ubuntu 8.04 zu verkürzen, hat Canonical mal wieder ein paar Neuigkeiten rausgerückt. Das Besondere an dem neuen Release ist, dass es auch eine Ausgabe für mobile Endgeräte geben wird. In Zusammenarbeit mit Intels moblin-Projekt ist hier ein Betriebssystem entstanden, dass zwar nicht auf Handys laufen wird, aber gut für Geräte von 3-7" geeignet sein soll.
Auch im normalen Ubuntu gibt es eine schicke Neuerung: Legt man die Installations-CD bei laufendem Windows ein, bekommt man nun die Möglichkeit Ubuntu aus Windows heraus zu installieren. Wie das aussieht zeigen Screenshots bei ars technica.
Ubuntu Brainstom ist eine neue Seite, auf der Nutzer Verbesserungsvorschläge machen, und über diese abstimmen können (ähnlich wie bei digg.com). Hoch bewertete Ideen sollen auf dem nächsten Ubuntu Developer Summit beraten werden und am Ende ihren Weg in die Distribution finden. Die Idee stammt von Dell’s IdeaStorm und hat schon dazu gefü,hrt, dass Ubuntu auf Dell-Rechner ausgeliefert wird. (mehr bei golem.de)
NIN unter Creative Commons
Die meisten Medien bezeichnen Trend Reznor immer als Frontman der Band Nine Inch Nails (NIN). Wir wollen hier mal klarstellen, dass NIN eine Ein-Mann-Band ist. Für Live-Konzerte holt Reznor sich natürlich andere Musiker ins Boot, er bleibt jedoch die einzige feste Größe bei NIN. Ähnlich wie andere Künstler hat auch Reznor sich über die Gebahren der Musikindustrie (hohe Preise, DRM, Abzocke der Kundschaft) geärgert. Am Ende verliess er Universal Music, so dass das neue Album Ghosts I-IV unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht werden konnte. Das sphärische Ghosts erinnert nur noch entfernt an den Industrial Rock aus Zeiten von The Downward Spiral, hört sich aber sehr vielseitig an. Ghosts I kann direkt auf der Seite geladen werden. Das gesamte Paket gibt es für $5 als Download und für $10 als CD-Set. Außerdem gibt es für $75 und $300 Specials Editions. Da die Downloadserver sehr überlastet sind, hat Reznor persönlich das Album auch auf ThePirateBay hochgeladen. Auch andere Küstler wie Jonathan Coulton sind mit dieser Art der Musikdistribution sehr erfolgreich. (mehr bei golem.de)
Länge: 36:01
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War mal wieder ne richtig gute Séndung, aber Timon, mit wem hast Du DIch die ganze Zeit unterhalten? Und wo war Matthias? ;)
Unglaublich wieviel ein anderes Mikro bzw. Soundsetup ausmacht...
Viele Grüße
Bernd
Jupp, ist für mich auch wesentlicher angenehmer die Sendung zu schneiden. Keine Knackser vom Headset durch Kopfbewegungen, kein übersteuern durch zu lautes Sprechen oder Atemgeräusche.
hi!
ich höre seit einigen wochen euren podcast. er ist für mich eine quelle für wichtige news und bringt mich maqnchmal zum nachdenken. so auch bei eurer berichterstattung über die “julius bär” geschichte aus den usa. ihr habt das recht auf informationsfreiheit über alles gestellt...nur: wie steht es denn eigentlich um das bankgeheimnis? sollte das recht auf informationsfreiheit über diesem stehen? wäre es wirklich interessant, eure kontoinformationen für jeden einsehbar im netz vorzufinden? im licht der “lichtenstein-affäre” sehe ich da eine welle von erpressungen auf uns alle zurollen!
oder habe ich da was falsch verstanden?
lg aus wien
harald
Hi Harald,
gut das du den Punkt ansprichst. Also ich persönlich halte nicht unbedingt viel von Seiten wie wikileaks. Bei wikileaks geht es allerdings nicht um private Kontoinformationen die veröffentlicht werden sollen oder ander persönliche Daten, die ließen sich ohnehin gewinnbringender auf anderen Kanälen verwerten. Vom Prinzip her sollte man sich auch fragen wie ein Unternehmen sich erpressbar macht, in den meisten Fällen doch einfach deshalb weil zuvor ein rechtswidriges Verhalten zur Erpressbarkeit geführt hat.
Hi Harald,
ich kann mich nicht mehr genau erinnern, ob ich das in der Sendung, oder in einem Gespraech ausserhalb der Sendung sagte, aber: Wikileaks macht natuerlich Missbrauch moeglich. Allerdings werden dort veroeffentliche Informationen sofort geprueft und entfernt wenn sie nicht zutreffen. Es geht also nicht um die veroeffentlichung der Bankdaten von Fritz Mueller. Veroeffentlicht wurden Beweise, dass die besagte Bank im Namen bestimmter Kunden Geldwaesche betrieben hat. Das oben verlinkte vertrauliche Gutachten ist ein weiteres Beispiel, wofuer Wikileaks nuetzlich ist.
Das Bankgeheimnis wurde in der BRD uebrigens am 1.4.2005 (kein Scherz) mit dem Gesetz zur Foerderung der Steuerehrlichkeit abgeschafft. Mit der Gesetzeslage in Oesterreich kenne ich mich da leider nicht so gut aus.
Schoene Gruesse
Matthias