Diese Woche steht im Zeichen von Recht und neuer Software. Wir sprechen über das umstittene Urteil zu Googles Bildersuche, die Rundfunkgebühren für PCs, über OpenOffice, Opera ud über OpenSource Spieleprojekte. Viel Spass beim Zuhören.
Moderatoren: Matthias Niess und Timon Royer
Die Sendung zum herunterladen:
Themen:
Googles Bildersuche ist urheberrechtswidrig
Schon bevor diese Zeilen fertig geschrieben waren, hat das Thema für einiges an Diskussion in den Kommentaren gesorgt. Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass die Bildersuche von Google gegen das Urheberrecht verstösst. Bei dieser Funktion werden Thumbnails der Bilder auf Googles Servern gespeichert. Damit sei das urheberrechtlich geschützte Material unerlaubt kopiert und verändert worden (in dem Falle verkleinert). Der klagende Comiczeichner hat nun Recht bekommen und es stellt sich die Frage, wie die Netzgemeinde mit dem Urteil umgehen soll. Nach Faktenlage hat der Kläger sicher recht. Doch solche Urteile zeigen, dass die Zeit des anarchistischen Internets zu Ende geht. Google ist einer der kommerziellen Profiteure vom geistigen Eigentum anderer schlechthin. Doch es leistet der Netzgemeinde auch einen Dienst auf den sie sicher ungern verzichtet. Der Vorschlag des Richters, anstelle von Thumbnails eine textuelle Beschreibung des Bildes anzubieten mutet fast komisch an. Es wird Zeit, dass sich die Legislative mit den Realitäten des Internets beschäftigt. Die Diskussion zu dem Thema findet natürlich in der Sendung und unten in den Kommentaren statt.
Im Nachhinein haben sich noch einige interessante Details zu den Ursachen der Klage herausgestellt, die geradezu grotesk anmuten. Der eigentliche Klagegrund war das die Comicfiguren auf Plagiatprodukten verwendet wurden. Bilder dieser Produkte mit den Plagiaten sind nun in großer Menge unter dem entsprechenden Stichwort in der Google Bildersuche zu finden. Durch die Google Bildersuche ist der Kläger also erst auf die Plagiate seines Produkts aufmerksam geworden. Von Google jetzt zu erwarten alle Bilder zu entfernen auf denen das betroffene Produkt in Plagiatform abgebildet ist, mutet da doch sehr merkwürdig an. Insbesondere da der Kläger ohne die Google Bildersuche die Plagiate unter Umständen nicht entdeckt hätte.
Verständlich ist sicherlich der Wunsch Plagiate zu unterbinden, da diese zu erheblichen Umsatzeinbussen führen. Eine Klage gegen die Plagiats-Urheber wäre allerdings angebrachter als Google zu verklagen.
OpenOffice 3, endlich
Lange hat es gedauert und oft wurde es verschoben. Das hat zum Beispiel dazu geführt, dass die Office Suite nicht ihren Einzug in das bevorstehende Ubuntu-Release finden wird, da die Ubuntu-Entwickler nicht genug Zeit hatten das Paket vollständig zu integrieren und zu testen (nachinstallieren wird aber möglich sein). Jetzt können wir uns endlich über OpenOffice.org (OOo) 3.0 freuen. Es hat sich wieder vieles getan, was OOo weiter zu einer ernstzunehmenden Alternative macht. Am bemerkenswertesten ist wohl die nun vollständige Integration mit Mac OS X. Dort mussten Nutzer bisher erdulden, dass allein für das Office Paket ein X-Server läuft und es insgesamt nicht zum Rest des Betriebssystems passt. Ansonsten gibt es viele Detailverbesserungen, die der Featureliste zu entnehmen sind. Mehr bei Heise und in der Sendung.
Neue Opera Version
Der norwegische Browserhersteller hat die neueste Ausgabe seines Browsers veröffentlicht. Die 9.5er Version von Opera schien etwas missglückt. Speziell Nutzer die nicht Windows einsetzten hatten mit Bugs und Performanceproblemen zu kämpfen. Nach allen Tests scheint die Version 9.60 nun wieder rund zu laufen (Anm.: mittlerweile steht v9.61 bereit). Neben den Performance-Verbesserungen gibt es nur zwei nennenswerte Neuigkeiten. Die Synchronisation wurde nochmal überarbeitet, so dass sich nun z.B. auch die History der eingegebenen URLs mit anderen Opera-Exemplaren teilen läßt. Opera hat eine neue Funktion namens Scroll Marker. Scrollt man eine Seite verliert man oft den Überblick, wo man zuletzt gelesen hat. Opera hilft hier jetzt mit einer kleinen Linie die anzeigt, wo zuletzt der untere/obere Rand war. Noch als kleiner Tip für Linux-Nutzer: Lädt man Opera direkt von den FTP-Servern hat man eine etwas größere Auswahl an Versionen. Unter anderem auch eine, die mit Qt4 kompiliert wurde.
Eine weitere Neuigkeit aus dem Hause Opera war ein Blogpost, der von einer bei Opera intern benutzen Suchmaschine namens MAMA berichtet. Anders als andere Suchmaschinen indiziert MAMA beim crawlen nicht die Inhalte der Seiten, sondern deren Struktur. Also Dinge wie hinterlegte Meta-Daten, Konformität mit Standards und Versionen derselben. Diese “Suchmaschine” ist noch nicht öffentlich, Opera hat jedoch einen Report veröffentlicht, der ein paar interessante Zahlen über die rund 3 Millionen zufällig ausgewählten Domains preisgibt. In ihren “Key Findings” zeigen die Autoren z.B., dass nur die Hälfte aller untersuchten Seiten einen Doctype angeben. 85% würden im Quirks-Mode gerendert werden - sprich: Browser können keine Standards anwenden, um die Seite zu interpretieren, also machen sie das Beste aus dem was sie finden. Auch interessant: 25% der deutschen Websites enthielten Flash-Inhalte. Das ist eine sehr traurige Zahl, dennoch ist damit Deutschland das Land mit der geringsten Flash-Nutzung im Test. An erster Position befindet sich mit 67% China. Das ist aber wohl eher der Tatsache geschuldet, dass Inhalte von Flashseiten nicht so leicht von Regierungsfiltern analysiert werden können.
Alles in allem ist MAMA ein sehr interessantes Projekt und wird in Zukunft sicher noch vielen Browser- und Webentwicklern bei ihrer Arbeit hilfreich sein.
Internet-GEZ gerät ins Wanken
Ein Student aus Münster hat dagegen geklagt, für seinen internetfähigen PC Rundfunkgebühren zu zahlen, da er diesen nicht zum Rundfunkempfang einsetze - und er bekam recht. Aus der Vorhaltung internetfähiger Geräte könne laut dem Verwaltungsgericht Münster nicht auf Rundfunknutzung geschlossen werden. Eine solche konnte der zuständige MDR dem Kläger nicht nachweisen.
Die Kammer verkenne zwar nicht, dass dies in der Praxis generell schwierig sei. Solange der Rundfunkstaatsvertrag aber an der gerätebezogenen Gebührenpflicht festhalte, ohne neueren technischen Entwicklungen erkennbar Rechnung zu tragen, sei eine “einschränkende Auslegung” der Regelung geboten. Andernfalls würde die Rundfunkgebühr eine “unzulässige Besitzabgabe” für internetfähige PCs darstellen.
Ähnlich hatte zuvor bereits das Verwaltungsgericht Koblenz im Falle einer Anwaltskanzlei geurteilt. Da werden die Länder im nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wohl nachlegen müssen.
3D-Software Blender und Spiele
Blender ist in einer neuen Version erschienen. Das OpenSource Softwarepaket bietet professionelle Möglichkeiten zum dreidimensionalen modellieren, animieren und rendern. Auch eine Spiel-Engine ist mittlerweile dabei. Um die Entwicklung von Blender voranzutreiben hat die Blender Foundation die Open-Movie-Projects Orange und Peach und das Open-Game-Project Apricot ins Leben gerufen. Ersteres hat bereits zwei hochwertige Kurzfilme hervorgebracht, deren Bedürfnisse in die Entwicklung von Blender einflossen, so dass die benötigten Funktionen in den neuen Blender-Versionen verfügbar sind. Der Kurzfilm Elephants Dream (Orange) war eher konfus, Big Buck Bunny eher witzig. Gut gemacht sind beide. In die neue Blender-Version sind vor allem Änderungen aus dem Spiele-Projekt Yo Frankie! eingeflossen.
Das Spiel lässt sich bereits als technische Demo von der Website herunterladen. Mittlerweile ist das Projekt abgeschlossen und wird - sobald die DVDs an die zahlenden Unterstützer ausgeliefert wurden - auch zum Download angeboten werden. Laut Angaben der Stiftung haben bereits viele Entwicklerstudios und Hochschulen ihr Interesse an der neuen Game-Engine in Blender bekundet.
Ein weiteres interessantes Spieleprojekt könnte Atmosphir werden. Es handelt sich dabei im groben um ein 3D Plattform Jump’n Run Spiel im Stile von Mario. Das Schöne ist allerdings, dass es neben dem normalen Spiel auch eine Art Level-Editor gibt, bei dem man zwischen Spiel und editieren hin- und herschalten kann. Über die Update-Funktion werden den Kreativen hier ständig neue Features und Inhalte zur Verfügung gestellt, ohne dass diese eine neue Version des Spiels installieren müssen. Die Kreationen kann man dann mit anderen Spielern direkt über das Interface teilen (oder per E-Mail verschicken). Auf der Techcrunch50-Konferenz haben die Entwickler ihre Vision (Video) von einer offenen Spiele-Maschine beschrieben. So sollen durch das Bereitstellen von Fahrzeugen beispielsweise Kart-Rennen möglich werden. Einen kleinen Einblick kann man in dem kurzen Trailer gewinnen. Am Besten ist es jedoch das Spiel selbst mal auszutesten. Das Spiel ist für Windows, Mac und Linux verfügbar, weitere Plattformen sollen folgen (Konsolen und Handhelds), die PSP-Portierung soll angeblich nur eine knappe Woche gedauert haben. Da das Spiel momentan noch in der Beta ist, muss man sich erst anmelden und bekommt dann nach 1-2 Wochen eine Einladung.
Länge: 38:03
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ich muss gegenüber google per robots.txt meine rechte geltend machen? sorry, aber das ist doppelplusdummschwätz. es gibt ein geltendes urheberrecht, google muss sich nur daran halten.
und das kopieren eines bildes und dann auf eigenen servern als eigenen content anbieten, ist eine solche urheberverletzung. das hat nicht mit skalierten ansichten in webbrowsern zu tun. die skalierten ansichten werden ja schlißlich nicht als eigene inhalte im web angeboten.
so funktioniert das internet? lol .. ich kann das nicht hören, sorry.
ich brauche nur genügend kapital, und kann mich dann über geltendes recht hinwegsetzen mit der begründung “so funktioniert eben das internet”?
hey, wir sind doch hier nicht im “wilden westen” wo jeder der zuerst kommt seinen urheberclaim absteckt :)
wenn ihr schon probiert mit metaphern zu arbeiten, dann probiert das doch mal mit der musikindustrie zu machen. eurer annahme entsprechend, wäre es ja dann ok (so funktioniert schließlich das internet), wenn ich die aktuelle top10 der musikcharts als MP3 - natürlich resampelt in der qualität - auf meiner eigenen homepage zum download anbiete? ich schreib noch dazu, das es sich bei den MP3-files um eine preview handelt, fasel etwas von web 2.0 und das das eben so ist im internet. im kleingedruckten schreib ich vielleicht noch einen hinweis an die musikindustrie, das sie doch bitte auf ihren servern eine musi.txt hinterlegen sollen, in deren content stehen muss, das ich - herr a6k - diese inhalte bitte nicht verwenden darf.
... bitte an dieser stelle noch einmal nachdenken :)
lieben gruß aus berlin
Bevor ich mir die Zeit nehme etwas längeres zu schreiben.
Ich nehme mal an du surfst im Internet nur anhand deiner sorgfältig gepflegten Bookmarksammlung, Tipps von Freunden und was man so in Zeitschriften an Empfehlungen bekommt?
Weil Suchmaschinen erstellen eine Kopie von jedem Text der auf einer Internetseite zu finden ist und verwenden ihn zur Suche und Anzeige von Ergebnissen. Das ist nichts anderes wie das indexieren von Bildern und das ganze in einer kleinen Vorschau anzuzeigen.
behauptung ist falsch,... ich empfehle hier einfach einen besuch auf google.com.
- suche einfach nach “z-pod”
- stelle fest, das im ersten angezeigten ergebnis (die seite z-pod.de) keineswegs eine komplette kopie der startseite angezeigt wird
- schalte jetzt um auf “Bilder”
- öffne ein beliebiges bild “in einem neuem fenster” (rechtsklick -> in neuem fenster öffnen)
- stelle fest, das das bild direkt vom google-server kommt
genau hier liegt der unterschied.
frage, warum gibt es keine MP3-suche bei google ?
wenn ihr in der lage seit, diese frage kompetent zu beantworten .. nicht lapidar mit “das internet ist eben so” .. dann antworte ich auch gern wieder.
bis dahin, beste grüße ...
“Richtig zufrieden mit dem Ergebnis ihrer mehr als zweijährigen Rechtsfindung scheinen die Richter allerdings nicht zu sein. So wird in dem Urteil ausdrücklich auf die essenzielle Bedeutung hingewiesen, die Suchmaschinen für die ”Funktionsfähigkeit einer vernetzten Gesellschaft“ darstellen.”
Quelle: heise online
Warum es keine MP3-Suche gibt solltest du Google fragen.
Wie du im Artikel feststellen wirst gibt es sogar eine Katalogbildfreiheit über die auch Bilder veröffentlicht werden dürfen. Das diese nach der Rechtsauffassung der Richter bei Google nicht greift ist ein anderes Problem. Nur so trivial wie du es darstellst ist es eben nicht.
ich stell es nicht als trivial hin, im gegenteil - ich probiere aufzuzeigen das es nicht mit “so ist das internet” abgetan werden kann.
zu heise:
ich streite nicht die “essenzielle Bedeutung” der suchmaschine (singular, weil plural wär ja falsch) ab.
zu mp3:
vielleicht sollte man sich mal vorstellen, was passieren würde, wenn google anfängt die im web kursierenden audiofiles ähnlich der bildersuche zu “katalogisieren”, auf handy-klingelton-qualität downzusampeln und auf eigenen servern bereitzustellen? vielleicht wissen die herren bei google selbst, das sie sich da auf sehr dünnem eis bewegen, und lassen sich lieber schon mal serverfarmen auf hochsee (im rechtsfreien raum) patentieren?
zur katalogfreiheit:
wenn ihr die 2 absätze (im o.g. link) zur katalogfreiheit gaaanz langsam lest, dann wisst ihr auch warum das nicht greifen bei der rechstprechung auch kein problem darstellt. denn es heisst hier im ersten absatz:
(zitat) “... durch den Veranstalter ...” (/zitat)
nun, google als “den veranstalter” des internets zu betrachten, geht etwas weit, oder?
weiter im zweiten absatz:
(zitat) “... mit denen kein eigenständiger Erwerbszweck verfolgt wird.” (/zitat)
tja, das google eigene erwärbszwecke verfolgt, die u.U. stark abweichend von denen des bild-rechteinhabers sind (schliesslich teilen die beiden i.d.R. kein gemeinsames konto) sollte hier auch klar sein.
wie gesagt, die rechtssprechung ist eigentlich klar, nur google muss sich dran halten. im bereich der musik/film industrie halten sie sich dran, da steht viel kapital im weg - welches im zweifelsfall umgehend klagen würde.
nur bei den kleinen bilder-rechten sieht die lage anders aus. hier wird knall hart der streitwert kalkuliert und einfach geltendes recht gebrochen. denn - siehe letzten absatz o.g. heise artikel:
(zitat) “Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Sache ist der Suchmaschinenbetreiber nicht verpflichtet, die Vorgaben des LG Hamburg einzuhalten. Besteht der Kläger dennoch auf einer vorläufige Vollstreckung des verhängten Verbots, so muss er laut Urteil eine Sicherheitsleistung von 100 Millionen Euro vorstrecken.” (/zitat)
der gleiche fall - in der mp3-scene - ich gehe jede wette ein, die musikgiganten deren urheberrecht verletzt würde, könnten ein vielfaches der hier geforderten 100Mio locker machen ... der kleine lizenznehmer aus Hambug ist dagegen spätestens hier tot.
und ich meine , “so” sollte das internet eben nicht sein.
Moin,
ich will mich hier auch nochmal aeussern. Nachdem ich gelesen habe, was du geschrieben hast muss ich auf jeden Fall sagen, dass wir das Thema etwas differnzierter haetten angehen sollen. Besonders der Kommentar von Martin weiter unten macht deutlich, dass es auf technischer Seite auch Nachholbedarf gibt, um als Urheber seine Inhalte besser schuetzen zu koennen.
Generell fallen mir zum dem Thema erstmal ein paar Bauernbeispiele ein (ich bin juristischer Laie):
Die Richter haetten zum Beispiel nach Gewohnheitsrecht entscheiden koennen. Wenn ich 10 Jahre bei meinem Nachbarn die Aepfel fuer meinen Kuchen pfluecken darf und der neue “Besitzer” des Baumes mich dann wegen Diebstahls anzeigt, duerfte das gelten.
Zum Thema “es kann nicht angehen, dass man sich selbst kuemmern muss” (robots.txt):
Fahrraddiebstahl ist auch strafbar. Trotzdem schliesse ich mein Fahrrad ab, damit es nicht geklaut wird.
Einem Rechteinhaber sollte bei Nutzung eines Mediums bewusst sein, wie es arbeitet. Bilder aus diversen Zeitungen tauchen ja auch nicht in der Bildersuche auf.
Es mag wohl sein, dass das Urteil nach geltendem Recht vollkommen korrekt ist, aber ich haette mir z.B. Kommentare vom Richter gewuenscht, dass bspw. auf legislativer Seite Nachholbedarf besteht. Dass wir ein Problem haben sehe ich ein. Aber wie soll man es loesen? Die Google-Bildersuche fuer Surfer mit dt. IP blocken? Eine neue Technik einfuehren, so dass nur genau definierte Inhalte indexiert werden duerfen? Was sind deine Vorschlaege?
Was Suchmaschinen dürfen? Zitieren (Snipets) auf alle Fälle, aber was, wenn ich ein PDF einstelle, das geschützt ist und dem keine Inhalte entnommen werden dürfen und das lediglich angezeigt werden darf? Das Ergebnis bei Yahoo und Google war folgendes: Der Inhalt des PDFs ließ sich über Google und Yahoo als html anzeigen und somit wieder anderweitig, außer nur lesen, nutzen. Die beiden Suchmaschinen, haben die Adobe-Schutzeinstellungen über die Funktion des auslesens übergangen und die Inhalte dann als html im Internet verbreitet. Das ist ohne jede Frage eine Urheberrechtsverletzung. Zumal die Atribute der Datei klarstellen, lesen ja, andere Verwertung, insbesondere Ausdrucken nein. Zudem war die Datei entsprechend versschlüsselt.
Ich habe sowohl Yahoo als auch Google diesbezüglich angeschrieben. Antwort war im Prinzip folgende: Entweder sie können mit meinen Inhalten machen was sie wollen, oder ich muß ihnen den gesamten Zugriff untersagen. Anders war es angeblich technisch nicht möglich. Ist natürlich Quatsch, weil eine Konvertierung von PDFs in html zum druchsuchen eigentlich nicht wirklich notwendig ist.
Die Verschlüsselung kann dann doch aber keine für die Anzeige oder Ausgabe relevante Verschlüsselung sein. Sprich die Schutzeinstellungen sind ja im Prinzip keine wenn man eine Software benötigt die das respektieren der Einstellungen erst implementiert haben muss und ansonsten die Informationen frei zugänglich und weiterverwendbar sind.
Ja, das ist völlig klar, auch andere Reader respektieren die Sicherheitseinstellungen nicht immer, aber, die ich habe damit ähnlich wie in einer robots.txt ein bestimmtes Verhalten untersagt und das muß Google respektieren. Inzwischen tun sie das übrigens auch und die Files werden nur noch als pdf gelistet, hat aber sehr lange gedauert. Das mit dem Urheberrecht ist schließlich so, daß es einen echten Schutz nicht gibt, jemand der es zweckentfremden will tut das, aber es hat natürlich eine ganz andere Qualität, wenn ein Gigant wie Google das im ganz großen Rahmen tut. Darüber hinaus bleibt es ja bei Verstößen gegen das Urheberrecht, über die Google sich hinweg setzt, sondern es gibt auch Probleme mit dem Jugendschutz, wenn man zum Beispiel von Google aktiv dazu aufgefordert wird, sich über den Chilling Effect die die auf gesetzlicher Basis von Google ausgeblendet werden müssen, sich über internationale Versionen listen zu lassen. Und auch dabei werden Beschwerden weges des Urheberechtes massiv umgangen, oder?
Hallo und vielen Dank für diese Sendung!
Das mit Google ist eine merkwürdige Sache und ich finde das komplett schwachsinnig. Ich meine: was bleibt Suchmaschinen denn eigentlich? Rein aus Prinzip müsste man sie komplett verbieten, da schon das Indizieren des Textes von Webseiten eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Immerhin wird der Seiteninhalt kopiert und in einer Datenbank gespeichert. Das Ganze ist dann im Google-Cache verfügbar. Sollte man also verbieten. Einziges Problem: ohne Indizierung keine Suche im Web. Die Leute sollten sich mal Gedanken über ihre Freizeitgestaltung machen, bevor sie so einen Blödsinn anzetteln.
Zu Blender: seit einiger Zeit beschäftige ich mich intensiver und ich muss sagen: aller Anfang ist schwer, aber im Gegensatz zu einigen anderen Programmen wie Gimp bin ich von der Oberfläche restlos begeistert. Sie ist so durchdacht und vor allem so konsistent wie bei kaum einem anderen Programm. Wenn man einmal das Prinzip verstanden hat, kann man es auf alles und jedes übertragen.
Einziger Nachteil: durch die rasche Entwicklung verändert sich auch die Oberfläche recht schnell. Nicht, dass sie schlechter wird, ganz im Gegenteil. Das Problem ist aber,dass man Tutorials, die für eine frühere Version gemacht sind, nur noch sehr schwer folgen kann. Die Grundfunktionen bleiben zwar gleich, aber speziellere Sachen ändern sich rasend schnell. Vor allem die Version 2.46 hat sehr viele Änderungen gebracht (dort wurde z.B. das Partikelsystem komplett ausgetauscht).
Liebe Grüße
Manko10
Was Suchmaschinen angeht ist es das was ich mit meiner Argumentation ausdrücken wollte. Es wäre sinnvoll wenn der Gesetzgeber hier die nötigen Voraussetzungen schaffen würde um zeitgemäße Richtlinien zu schaffen.
Was Blender angeht, ich denke das ist was auch den Unterschied zu kommerziellen Paketen angeht. Blender hat keine zahlenden Kunden die Projekte damit abwickeln müssen. Deswegen können sie in jedem Release das machen was ihnen gefällt. Ein Unternehmen braucht aber Zukunftssicherheit und kommerziellen Support. Ich denke Blender will auch nicht den kommerziellen Kunden für sich gewinnen und das ist auch völlig in Ordnung.
Ich persönlich besitze modo und XSI und bin damit sehr zufrieden. In letzter Zeit hatte ich nicht mehr so die Gelegenheit damit zu arbeiten, aber das sind die Programme die mir persönlich von der Bedienung her am meisten zusagen.
Für die Programme fehlt mir leider das Geld. Auch ein 3ds Max würde sich sicherlich schick im Regal machen aber solange ich nicht beruflich damit arbeite wird sich das nicht lohnen.
Ich glaube auch nicht, dass Blender derzeit (noch) an den kommerziellen Kunden gerichtet ist, es lassen sich aber durchaus Sachen erstellen, die sich sehen lassen, wobei das natürlich auch immer auf denjenigen ankommt, der mit dem Programm arbeitet. Immerhin kann man auch mit MS Paint einem Riesen wie Photoshop auch den Rang ablaufen (wenn auch nur mit dem Ergebnis, nicht mit dem Arbeitsprozess).
Einen Featurestopp fände ich auch sinnvoll, um das aktuell Vorhandene weiter zu verbessern.
Ich hätte mir modo und XSI auch nicht zum normalen Preis gekauft. Bin extrem günstig über einen special sale, der nicht öffentlich war, rangekommen.
Ein teures Programm macht natürlich noch kein ansehnliches Endergebnis. Aber manche Programme funktionieren schon besser als andere und vor allem auch besser in einer Produktionspipeline. Ich find Blender auf alle Fälle interessant und vielleicht wird es auch optisch ansprechender wenn die GUI überarbeitet wird.
Ich habe die Folge zwar noch nicht gehört, möchte aber zu Google (und allen anderen “Suchmaschinen”) sagen, dass es schwer ist einzelne Bilder oder Texte in z.B. index.html für Suchmaschinen zu sperren.
Wenn ich auf meiner Startseite ein Bild oder einen Textbaustein habe, der nicht indexiert werden soll, dann ist das immer sehr schwer zu machen.
Ich meine, dass ich als Urheber doch einfacher entscheiden können muss, was jemand kopieren darf und was nicht und zu welcher Lizenz.
Für ganze Seiten ist das kein Problem.
Ich möchte auch von den Suchmaschine gefunden werden, aber es gibt viele Pseudowebseiten die nur Begriffe oder Firmennamen für ihr Verzeichnis benutzen und dann bei Google unter dem Begriff (oder Textbaustein) als Erster zu finden sind.
Aber laut Urheberrecht muss der Urheber gefragt werden und nicht der Urheber muss nachträglich verbieten.
Selbst auf diesem “dummen” Text liegt schon ein Urheberrecht und ist bestimmt bald nicht nur bei euch zu finden ,
aber der Text ist nur für euch lizenziert worden ;-) .
LG
Hi Martin,
es hat schon mehr Gründe als das mal eben ein paar Textbausteine irgendwo eingebaut wurden wenn eine Seite so weit oben in den Ergebnissen auftaucht. Da ist einiges mehr an Arbeit drin wenn das der Fall ist.
Ich denke das geltende Recht müsste dahingegend revidiert werden, dass sowohl Suchmaschinen mit ihrer Indexierung eine Rechtsgrundlage haben als das auch Rechteinhaber ihre Rechte einfach wahren können.
Beste Grüße,
Timon
hallo ihr zwei!
zwei anmerkungen noch zur sendung.
shownotes:
die shownotes lese ich so gut wie nie. nutze sie allenfalls, um einen link nachzusehen. ob sich also die arbeit lohnt, müsste man mal andere hörer fragen.
zu oo.org 3.0:
ich fand es schade, dass die pim-funtionalität fehlt. thunderbird und lightning sind kein guter ersatz. im vergleich zum sonst mächtigen openoffice wirken sie wie aus einer anderen welt. look and feel sind so anders, dass eine pim-funktionalität dringend ergänzt werden sollte. wer ms office kennt, kommt mit openoffice ohne probleme klar. bei thunderbird+lightning und ms outlook klappt das sicher nicht!
lg
peter
Hi Peter,
ich denke auch, dass diejenigen die den Podcast hören auch weniger die Shownotes lesen. Aber umgekehrt gibt es bestimmt einige die auf die Website stoßen und erstmal etwas lesen bevor sie sich entscheiden den Podcast zu hören.
Ich bin nach wie vor noch am überlegen, wie ich die Website am besten umgestalten kann, damit sie auch für den normalen Websurfer interessanter wird.
Was OpenOffice angeht, seitdem ich meinen Mac gekauft habe muss ich sagen, dass ich mit iCal und Adressbuch sehr zufrieden bin und Outlook was ich zuvor intensiv genutzt hatte nicht vermisse. E-Mails wickle ich grundsätzlich nur noch per Webmail ab und archiviere die Mails dann nur noch per Apple Mail.
Lieben Gruß,
Timon
schau mal da: www.happyshooting.de
ist eine sehr aktive Podcastgemeinde und alle Hörer werden auf die Shownotes verwiesen, um links etc. zu aktivieren und spezielle Infos zu lesen. Ansonsten ist alles gesagt.
Viele Grüße
Gerhard
Vielen Dank für den Hinweis!
Hi Peter,
ich hab in meinem Studentenjob schon diverse Firmen auf Thunderbird + Lightning (bzw. Sunbird) umgestellt und die sind alle sehr zufrieden. Ich muss allerdings dazu sagen, dass sie eher klein waren (~50 Nutzer) und nicht zwangslaeufig auf Exchange bestanden haben.
Hallo,
noch eine eher allgemeine Frage:
Sendet Ihr jetzt doch wieder grundsätzlich im Wochenrhythmus zusätzlich mit den News?
LG
Peter
Hi, erstmal ja ;-) Soweit es zeitlich weiter passt, machen wir auch so weiter.