Moderatoren: Matthias Niess und Timon Royer
Themen:
- Wen betrifft die Impressumspflicht für Webseiten?
- T-Com in der Krise
- ZDF mit Fernsehen auf Abruf für 7 Tage
- Der XBOX360 Hack
- weitere Themen in den Shownotes
Moderatoren: Matthias Niess und Timon Royer
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Themen:
Länge: 30:46
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Mir wurde noch beigebracht, dass eine Website eine Veröffentlichung ist. Also wie eine Zeitung oder Zeitschrift. Und demnach muss da ein Impressum rein. Das man das eigentlich auch aus dem Deniceintrag bekommen sollte, spielt für mich nur eine untergeordnete Rolle. Denn unter einer Domain können ja auch mehrere Autoren schreiben. Und im Deniceintrag steht ja eigentlich auch nur der “technische Ansprechpartner” oder liege ich da falsch?
Und deswegen stimme ich eben nicht mit Euch überein. Wer ein Blog betreibt, der schreibt seine Meinung öffentlich. Und damit brauchts jemanden, der verantwortlich ist für die Inhalte. Deswegen das Impressum.
Wer nicht publizieren möchte, kann doch auch ein Tagebuch in Papierform benutzen.
Ich denke, da gibt es immernoch ein grosses Missverständniss der Benutzer (und nicht nur der Anwälte). Wer Bilder auf seine Website bringt, der hat kein “privates Fotoalbum”. Auch wenn er das drüber schreibt. Derjenige veröffentlicht diese Fotos. Und da sollten alle Rechte vorher abgeklärt sein. Ebenso mit Texten, Musikstücken, ...
Das die Anwälte das gerne zum Abmahnen missbrauchen, ist auch für mich unverständig. “Privat” bedeutet für mich, dass man auch mal Fehler machen kann. Aber solange die meisten Politiker Juristen sind, wird sich da wohl nichts ändern in Richtung “Die erste Abmahnung ist kostenlos”.
So, das waren meine 2 Eurocents. Ich freue mich schon auf die nächste Folge und hoffe, Ihr habt genausoviel Spass beim Produzieren, wie ich beim Hören.
Hi Sebastian,
dein Kommentar ist absolut richtig. Deine Argumentation bringt es auf den Punkt.
Was die Gesetzgebung angeht, die Info habe ich auch aus einem akademie.de Artikel zum Thema entnommen, ist es so das privat in dem Fall nur dann als Einordnung in Frage kommt, wenn ich es einem begrenzten Kreis wie z.B. meiner Familie zugänglich mache. Also z.B. in dem sich die Familie, Freunde nur über einen passwortgeschützten Bereich Zugang zu den Informationen verschaffen können.
Rechtlich gesehen besteht also vermutlich gar nicht mehr viel Klärungsbedarf. Ganz und gar nicht Rechnung getragen wird aber dem Bedürfnis, dass manche einfach Privatssphäre auch im Internet geniessen wollen. Natürlich ist das eine Gratwanderung aber das Bedürfnis ist verständlich. Wenn ich z.B., um das Thema Weblogs wieder aufzugreifen, ein anonymes Tagebuch führen möchte (warum auch immer) so habe ich dazu schlicht und einfach nicht mehr die Möglichkeit. Es gibt viele Gründe warum ich nicht mit meiner E-Mail Adresse und Telefonnummer genannt werden möchte. Diese Möglichkeit gibt es bei aktueller Gesetzeslage anscheinend nicht mehr.